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Der Sachverständigenvertrag
1. Dem Sachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Udo
Kaufmann wird der Auftrag durch den Auftraggeber, Herrn Max Muster
hiermit erteilt.
2.
Der Auftrag betrifft das Zweifamilienhaus in der Musterstraße
12 in 34567 Musterstadt und umfasst folgende Leistung: Erstellung eines
Verkehrswertgutachtens incl. Einholung des aktuellen Grundbuchauszuges.
Zweck des Gutachtens ist Bestimmung des Verkehrswertes zum Ankauf der
Immobilie.
3.
Das Honorar des Sachverständigen wird wie folgt netto berechnet: a)
Für die Vergütung gilt die HOAI in der aktuellen Ausgabe.
b) Für die Sachverständigenstunde 85 €
c) Für die Fahrtauslagen werden 0,60 €
Bei Zweifeln über den in Ansatz gebrachten Zeitaufwand ist die Anzahl der
Sachverständigenstunden dann verbindlich, wenn die Aufzeichnungen des
Sachverständigen durch ein Sachverständigentagebuch nachgewiesen werden.
Nebenkosten wie Lichtpausen, Vervielfältigungen und Fotos, sowie sonstige
Nebenleistungen sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten.
Auf die vorgenannten Stundensätze und Nebenkosten wird die gesetzliche
Mehrwertsteuer von derzeit 16% erhoben.
4.
Der Sachverständige ist jederzeit berechtigt, angemessene
Vorschusszahlungen auf Vergütung und Auslagen vom Auftraggeber zu
verlangen.
5.
Schadensersatzansprüche bei leicht fahrlässigem Verschulden des
Sachverständigen werden ausgeschlossen; worauf auch der Sachverständige in
seinem Gutachten hinweisen darf.
6.
Die Haftung des Sachverständigen ist im rechtlich zulässigen Rahmen
der Höhe nach auf 100.000 € begrenzt.
7.
Die Haftung des Sachverständigen ist zeitlich begrenzt auf die Dauer
von 3 Jahren.
8.
Das Gutachten darf zur Vorlage an andere Personen als den
Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung des Sachverständigen nicht
verwendet werden. Das Gutachten soll auch gegenüber dritten Personen auch
keine rechtliche Verbindlichkeit entfalten; wofür der Auftraggeber durch
Einhaltung des Verbotes sorge trägt. Der Sachverständige darf in seinem
Gutachten auf das verbot zur Weitergabe an dritte hinweisen.
9.
Das Gutachten wird dem Auftraggeber nach Ablauf einer Frist von 14
Tagen nach erhalt der vollständigen vom Sachverständigen angeforderten
Unterlagen vorgelegt.
10. Erfüllungsort
für die Gutachtertätigkeit ist das Büro des Sachverständigen, wo das
Gutachten erstellt wird.
11. Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrage jetzt oder später ganz oder teilweise
nicht rechtwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit nachträglich verlieren,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages
nicht berührt.
12. Das Duplikat dieser
Vereinbarung ist umgehend mit der Unterschrift des Auftraggebers versehen
und an den Sachverständigen zurückzugeben. Nach Zugang der Auftraggeber
unterschriebenen Vereinbarung beginnt der Sachverständige mit seiner
Tätigkeit.
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