Der Sachverständigenvertrag

1.       Dem Sachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Udo Kaufmann wird der Auftrag durch den Auftraggeber, Herrn Max Muster hiermit erteilt.

2.      Der Auftrag betrifft das Zweifamilienhaus in der  Musterstraße 12 in 34567 Musterstadt und umfasst folgende Leistung: Erstellung eines Verkehrswertgutachtens incl. Einholung des aktuellen Grundbuchauszuges. Zweck des Gutachtens ist Bestimmung des Verkehrswertes zum Ankauf der Immobilie.

3.
Das Honorar des Sachverständigen wird wie folgt netto berechnet: a) Für die Vergütung gilt die HOAI in der aktuellen Ausgabe.
b) Für die Sachverständigenstunde 85 € 
c) Für die Fahrtauslagen werden 0,60 € 
Bei Zweifeln über den in Ansatz gebrachten Zeitaufwand ist die Anzahl der Sachverständigenstunden dann verbindlich, wenn die Aufzeichnungen des Sachverständigen durch ein Sachverständigentagebuch nachgewiesen werden. Nebenkosten wie Lichtpausen, Vervielfältigungen und Fotos, sowie sonstige Nebenleistungen sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten. Auf die vorgenannten Stundensätze und Nebenkosten wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 16% erhoben.

4.      Der Sachverständige ist jederzeit berechtigt, angemessene Vorschusszahlungen auf Vergütung und Auslagen vom Auftraggeber zu verlangen.

5.      Schadensersatzansprüche bei leicht fahrlässigem Verschulden des Sachverständigen werden ausgeschlossen; worauf auch der Sachverständige in seinem Gutachten hinweisen darf.

6.      Die Haftung des Sachverständigen ist im rechtlich zulässigen Rahmen der Höhe nach auf 100.000 € begrenzt.

7.      Die Haftung des Sachverständigen ist zeitlich begrenzt auf die Dauer von 3 Jahren.

8.      Das Gutachten darf zur Vorlage an andere Personen als den Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung des Sachverständigen nicht verwendet werden. Das Gutachten soll auch gegenüber dritten Personen auch keine rechtliche Verbindlichkeit entfalten; wofür der Auftraggeber durch Einhaltung des Verbotes sorge trägt. Der Sachverständige darf in seinem Gutachten auf das verbot zur Weitergabe an dritte hinweisen.

9.      Das Gutachten wird dem Auftraggeber nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach erhalt der vollständigen vom Sachverständigen angeforderten Unterlagen vorgelegt.

10.  Erfüllungsort für die Gutachtertätigkeit ist das Büro des Sachverständigen, wo das Gutachten erstellt wird.

11.  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrage jetzt oder später ganz oder teilweise nicht rechtwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit nachträglich verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

12.   Das Duplikat dieser Vereinbarung ist umgehend mit der Unterschrift des Auftraggebers versehen und an den Sachverständigen zurückzugeben. Nach Zugang der Auftraggeber unterschriebenen Vereinbarung beginnt der Sachverständige mit seiner Tätigkeit.

 

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04.04.2003

 

 

 

 

Dipl.-Ing.

Udo Kaufmann

Wingertsbergstr.40
  74889 Sinsheim

Tel.

07261 - 943 860

 

Fax.

07261 - 943 861